# 51 Soziales Engagement – Aktualisierung
Informationen zur „RuDi" Hartz IV-Beratungsstelle
Seit vielen Jahren lädt im „RuDi" Kultur- und Nachbarschaftszentrum eine Anlaufstelle für Fragen aus den Zusammenhängen um Hartz-IV für alle Bürger u. Bürgerinnen zur Nutzung ein. Herr Zöllner agiert Berlinweit. In vielen Fragen konnte er Hilfe suchenden mit Rat und Tat zur Seite stehen. Es gelingt ihm in der Regel auch die noch so kniffligsten Probleme zu lösen. Dabei kann er auf ein großes von ihm aufgebautes Netzwerk zurückgreifen. Hilfesuchende sollten auf jedem Fall vorab ein Termin mit ihm vereinbaren.
Telefon: 030 29 49 20 25
beratung.rudizentrum.de
| Flyer P-Konto | Text P-Konto | Pfändungs-tabelle | Ihr Recht gegen Miethaie |
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
ich verweise in diesem Zusammenhang noch einmal auf folgende zum Jahreswechsel 2011/2012 anstehende behördliche Entscheidungen:
1. Zum 31.12.2011 muss in noch offenen Rentenversicherungsfragen die Kontenklärung abgeschlossen sein. Ab dem 01.01.2012 sind keine Recherchen dazu aus Arbeitsverhältnissen und Anrechnungszeiten, die zu DDR-Zeiten erworben wurden, mehr möglich. Bei offenen Fragen wenden Sie sich bitte an die Hartz IV-Beratungsstelle, um einen Termin mit der Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung abzusprechen.
2. Ich verweise darauf, dass am 31.12.2011 der Kontenschutz erlischt. Wer noch keinen Bescheid von seiner Bank erhalten hat, um die Anlegung eines P-Kontos zu prüfen, den verweise ich auf die beigefügte Anlage.
Mit freundlichen Grüßen
Detlef Zöllner
Projektleiter Hartz IV-Beratungsstelle
RuDi-Nachbarschaftszentrum
Modersohnstraße 55
10245 Berlin
Aktualisierung:
„Der Hartz IV-Kurier" beschäftigt sich in seiner heutigen Ausgabe vor allem um einen europäischen Vergleich der Regelsätze für Hartz IV. Wie Sie sicherlich gleich sehen werden, ist das Hartz IV der Bundesregierung in diesem Jahr wieder einmal die schlechteste Bescherung in Europa, was Merkel und von der Leyen seinen hilfebedürftigen Bürgern zu Weihnachten und zum Jahreswechsel zu bieten hat.
| Die Regelsätze für Hartz IV und SGB VII im europäischen Vergleich. | |
Weitere Info zum P-Konto!
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie mir heute von der Deutschen Postbank in Berlin mitgeteilt wurde, sollte sich jeder Geringverdiener, Hartz IV- und Sozialhilfeempfänger vor der Einrichtung eines Pfändungsschutzkontos unbedingt bei einer ordentlichen Schuldnerberatungsstelle beraten lassen.
Die Deutsche Postbank empfiehlt ihren Kunden grundsätzlich die Einrichtung eines P-Kontos nur, wenn das Konto bereits mit einer Kontopfändung belastet ist oder eine Lohnpfändung vorliegt. Gründe dafür kann auch eine bereits bestehende oder noch abzuschließende Privatinsolvenz sein.
Sollten Sie im Normalfall wie durch die Jobcenter für Hartz IV-Empfänger empfohlen, ein Pfändungsschutzkonto einrichten, drohen Ihnen folgende Nachteile:
1. ein sehr negativer Schufa-Eintrag,
2. die Auflösung eines bereits bestehenden Giro-Kontos,
3. eine sofortige Auflösung eines laufenden Dispo-Kredites, wodurch Ihnen bei der Bank zusätzliche Schulden entstehen,
4. der Wegfall Ihrer Bonität und Kreditwürdigkeit,
5. im Schlimmsten Fall können Sie ihr Barguthaben nicht mehr am Geldautomaten abheben und sind auf einen Kassenschalter bei der Postbank angewiesen,
6. nach Ausschöpfung des festgelegten P-Guthabens kommen Sie nicht mehr an ihr restliches Bargeld auf dem P-Konto oder an später eingehende Geldbeträge.
Aus diesem Grund empfehle ich allen Geringverdienern, Hartz IV- und Sozialhilfeempfängern, sich vor Einrichtung eines P-Kontos auf die Ihnen dadurch erwachsenden Vor- und besonders Nachteile bei einer Schuldnerberatung und Ihrer Bank zu informieren, die genau wie die unterschiedlich hohen Kontoführungsgebühren bei jeder Bank unterschiedlich sein können.
Detlef Zöllner
Projektleiter Hartz IV-Beratungstelle
Rudi-Nachbarschaftszentrum
Modersohnstraße 55
10245 Berlin
Tel.: 030 29492025
